MiFID II Richtlinie

Was besagt diese Finanzmarktrichtlinie? Alle Informationen rund um die MiFID II finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

TOC Item #intro

Ausgelöst durch die Finanzkrise 2008, gilt seit Januar 2018 die Europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive).

Die durch die Verordnung entstehenden Änderungen haben die Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt durch eine Stärkung des Anlegerschutzes und eine Neustrukturierung der Wertpapier- und Derivatemärkte zum Ziel.

TOC Item #vorschriften

Welche Vorschriften entstehen durch MiFID II?

Mit den neuen Bestimmungen gelten nun auch neue Vorschriften für jene, die als Produktanbieter und -vertreiber von Finanzprodukten agieren. Im Rahmen des Produktzulassungsprozesses muss nun ein Zielmarkt für Endkunden angegeben werden, an deren Bedürfnissen das Produkt ausgerichtet ist. Eine Beurteilung der Angemessenheit des Produkts für den Zielmarkt und die zur Überprüfung durch die MiFID-Anbieter angegebenen Informationen, inklusive Umsatz, sind ebenfalls Vorschriften, denen Vertriebsstellen Folge leisten müssen.

Die neue Regelung sieht zudem die Offenlegungspflicht von allen Kosten und damit verbundenen Gebühren in Bezug auf Anlage- und Nebendienstleistungen sowie Finanzinstrumente gegenüber den Kunden vor, was für Transparenz sorgt. Das Kostenspektrum ist hierbei breiter als bei der vorhergehenden MiFID I.

Genaue Details zu Transaktionen, die von MiFID-Gesellschaften mit Finanzinstrumenten durchgeführt werden, müssen gemäß der Richtlinie bis spätestens Ende des folgenden Arbeitstages an die zuständige Behörde übermittelt werden, was wiederum einen großen Beitrag zur Markttransparenz liefert.

TOC Item #zielmarkt-kosten-gebuehren

Wie können Zielmarkt und anfallende Kosten und Gebühren ermittelt werden?

Zur Zielmarktklassifikation und Kostentransparenz können Referenzdatenbanken hinzugezogen werden, welche in Abfrageprofile unterteilt sind.

TOC Item #klassifizierung

Wie klassifiziert MiFID II die Kunden?

Je nach Klassifikation von Kunden gelten unterschiedliche Standards in Bezug auf Informationsbereitstellung und des Beratungsumfangs zur Anwendung.

Gemäß MiFID II werden Kunden wie folgt klassifiziert:

  • Privatkunden: Privatkunden, Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler, etc.
  • Professionelle Kunden: Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungen, große Unternehmen
  • Geeignete Gegenparteien: z.B. Handelspartner von Banken

Foto: Abobe Stock

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