LEI für Kirchen

Was gilt für Kirchen bei der LEI-Registrierung? Welche Unterlagen werden bei der LEI-Registrierung für Kirchen benötigt?

Inhaltsverzeichnis

TOC Item #intro

Der LEI (Legal Entity Identifier) ist für alle Rechtsträger, die meldepflichtige Wertpapiergeschäfte durchführen, seit 2018 gesetzlich verpflichtend. So können die jeweiligen Finanzmarktteilnehmenden eindeutig identifiziert werden, was für Sicherheit und Transparenz sorgt.

Unter die LEI-Pflicht fällt auch die Vermögensverwaltung in Kreditinstituten, weshalb diese Regelung ebenfalls für Kirchengemeinden und weitere kirchliche Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts gilt.

TOC Item #kirchen

Was gilt für Kirchen bei der LEI-Registrierung?

Ein LEI kann bei jedem offiziellen LEI-Anbieter (LOU – Local Operating Unit) beantragt werden – ob in- oder ausländische Vergabestelle ist hierbei nicht relevant. Die Kosten, die jährlich anfallen, variieren je nach Anbieter und reichen von EUR 45 bis EUR 100.

Eine Verlängerung des LEIs muss im Jahresrhythmus durchgeführt werden, da nur so die Aktualität der angegebenen Referenzdaten und die damit zusammenhängende Transparenz des LEI-Systems gewährleistet werden kann.

Bei Register-LEI können Mehrjahresabos bestellt werden, bei denen sich die Support-Mitarbeiter um die fristgerechte Verlängerung kümmern und Sie im Bedarfsfall kontaktieren.

TOC Item #unterlagen

Welche Unterlagen werden bei der LEI-Registrierung für Kirchen benötigt?

Da es kein öffentlich zugängliches Register gibt, müssen bei der Registrierung, die online auf der Website der gewählten Vergabestelle stattfindet, die Daten der Kirche und der/des jeweiligen Zeichnungsberechtigten zur Authentifizierung eingegeben werden. Bei Register-LEI werden hierfür nach Registrierung auf der Website Formulare per E-Mail zugesandt, die ausgefüllt und gemeinsam mit Kopien der notwendigen Gründungsdokumente per E-Mail an die Vergabestelle retourniert werden müssen.

Der Registrierungsprozess dauert bei Register-LEI nur wenige Minuten. Sobald alle Daten korrekt angegeben und die essentiellen Dokumente geschickt worden sind, erfolgt die Benachrichtigung über die Einsatzfähigkeit des LEI-Codes innerhalb kurzer Zeit per E-Mail.

Für anfallende Fragen oder Informationen kann selbstverständlich das Team von Register-LEI per E-Mail oder auch kontaktiert werden.

Foto: Unsplash

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