Gewinnfreibetrag

Warum müssen durch den Gewinnfreibetrag weniger Steuern gezahlt werden?

Inhaltsverzeichnis

TOC Item #intro

Aktualisierung 2022: Der Grundfreibetrag, den natürliche Personen mit betrieblichen Einkunftsarten in Anspruch nehmen können, wurde von 13 auf 15 Prozent erhöht.

Den Gewinnfreibetrag gibt es in Österreich seit 2010. Da er die steuerliche Bemessungsgrundlage mindert, resultiert er in einer geringeren Gewinnbesteuerung.

TOC Item #warum

Warum müssen durch den Gewinnfreibetrag weniger Steuern gezahlt werden?

Unternehmen müssen laut österreichischem Steuergesetz Steuern für ihre Gewinne zahlen, die je nach Höhe des Gewinns unterschiedlich hoch ausfallen. Der Gewinnfreibetrag ist eine Möglichkeit, die Steuerlast dabei zu verringern.

Durch den Gewinnfreibetrag ist es möglich, für bis zu 15% des Gewinns keine Steuern bezahlen zu müssen. Er steht natürlichen Personen (Einzelunternehmen, KGs, Ogs etc.) zur Verfügung, die betriebliche Einkünfte erwirtschaften und bildet somit einen Ausgleich zu den Steuererleichterungen des 13. und 14. Monatsgehalts bei Arbeiterinnen und Angestellten. Neu ist seit 2022, dass bei Gewinnen bis 30.000 Euro ein Grundfreibetrag von 15% angesetzt wird, das entspricht einem Maximum von 4.500 Euro.

TOC Item #berechnung

Wie wird der Gewinnfreibetrag berechnet?

Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15% des Gewinnes und setzt sich zusammen aus:

  • dem Grundfreibetrag (für Gewinne bis 30.000 €)
  • dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt, auch wenn keine Investitionen getätigt worden sind. Er steht auch bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung zu. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann bei Pauschalierungen nicht geltend gemacht werden. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann bis zu 13% ausmachen.

Siehe dazu auch: Gewinnfreibetrag im USP

Rechner
Gewinn:

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TOC Item #wer

Wer kann den Gewinnfreibetrag beanspruchen?

Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten haben Anspruch auf den Freibetrag. Darunter fallen beispielsweise Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewebebetrieben. Dabei ist es unwichtig, ob der Gewinn mittels Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird.

Die Gesellschafter:innen bei Mitunternehmerschaften (z.B. KG, OG) können den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen.

TOC Item #der-investitionsbedingte-gewinnfreibetrag

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag

Werden pro Jahr nicht mehr als 30.000 € Gewinn erzielt, zieht die Finanz automatisch einen Grundfreibetrag ab (maximal 4.500 €). Investitionen müssen nicht getätigt werden.

Übersteigt der Gewinn 30.000 €, so kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Maximal 13% des Gewinnes, der den Betrag von 30.000 € (Grundfreibetrag) übersteigt, können steuerfrei belassen werden, vorausgesetzt, dass abnutzbare, körperliche Anlagegüter oder bestimmte Wertpapiere im gleichen Kalenderjahr angeschafft werden.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag gilt zusätzlich zur Absetzung für Abnutzung (AfA) und führt nicht zu einer Verminderung der AfA-Basis. Dadurch wirken Anschaffungskosten doppelt gewinnmindernd, denn die Kosten werden im Jahr der Anschaffung über den Freibetrag abgesetzt und gleichzeitig kann die volle Abschreibung geltend gemacht werden.

Es sind  jedoch sowohl eine Obergrenze als auch eine Staffelung der Bemessungsgrundlage für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gesetzlich vorgeschrieben.

Gewinn in EuroGewinnfreibetrag
bis zu 30.00015%
die nächsten 145.00013%
die nächsten 175.0007%
die nächsten 230.0004,5%
über 580.0000%

Die Höchstgrenze für den Gewinnfreibetrag liegt bei 45.950 €.

Abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter

Das begünstigte Anlagevermögen – die abnutzbaren, körperlichen Wirtschaftsgüter- müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, damit der Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden kann:

  • die betriebliche Nutzungsdauer muss mindestens 4 Jahre betragen
  • es muss eine funktionelle Zugehörigkeit, also eine Zurechenbarkeit zu einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Betrieb bestehen

Begünstigte Wertpapiere

Wertpapiere, für die der Grundfreibetrag geltend gemacht werden soll, müssen dem §14 des Einkommenssteuergesetzes entsprechen und demnach folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Verbleib im Anlagevermögen von mindestens 4 Jahren
  • Entsprechung der Voraussetzung zur Deckung für Pensionsrückstellungen

Vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ausgenommene Investitionen

  • Wirtschaftsgüter mit geringem Wert (max. 1.000 €), wenn sie sogleich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden
  • alle gebrauchten Wirtschaftsgüter (ausgenommen Ausstellungsstücke oder im Probebetrieb eingesetzte Wirtschaftsgüter, wie auch Fahrzeuge mit Tageszulassungen)
  • Wirtschaftsgüter, die von einem steuerpflichtigen Unternehmen gekauft worden sind
  • Wirtschaftsgüter, die mit einem Forschungsfreibetrag/einer Forschungsprämie gefördert worden sind
  • PKW/Kombi (Ausnahme: Fahrschulautos, Taxis)
  • Luftfahrzeuge
TOC Item #lei

LEI für den Handel mit Wertpapieren notwendig

Für den An- und Verkauf von Wertpapieren ist der Besitz eines LEIs (Legal Entity Identifier) gesetzlich verpflichtend. Durch diesen wird sichergestellt, dass die am Finanzmarkt tätigen Rechtsträger eindeutig identifizierbar sind und Missbrauch dadurch verhindert wird.

Der LEI kann ganz unkompliziert in wenigen Minuten registriert werden und muss jährlich verlängert werden, damit die Referenzdaten aktuell bleiben.

Eine Registrierung/Verlängerung kann hier vorgenommen werden.

TOC Item #geltend-machen

Wie kann der Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden?

Um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend zu machen, muss eine Investition in Form von abnutzbaren, körperlichen Anlagegütern oder bestimmten Wertpapieren getätigt worden sein.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag muss in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres beantragt werden. In den Kennziffern 9227 und 9229 ist die Summe des Freibetrags (getrennt nach körperlichen Wirtschaftsgütern und begünstigten Wertpapieren) einzutragen.

Wirtschaftsgüter und Wertpapiere, die der Deckung des Gewinnfreibetrags dienen, müssen in einem Verzeichnis angeführt werden. Hier ist auch für jeden Betrieb anzugeben, in welchem Umfang die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Deckung des Freibetrags dienen.

TOC Item #nachversteuerung

Nachversteuerung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag muss nachträglich dann versteuert werden, wenn die Wirtschaftsgüter vor Ende der generellen Behaltefrist von 4 Jahren entweder aus dem Betrieb ausscheiden oder ins Ausland gebracht werden.
Nachversteuerung kommt in folgenden Punkten nicht zum Tragen:

  • Bei Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aufgrund behördlichen Eingriffs
  • Bei Anschaffung von im Jahr des Ausscheidens begünstigten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, welche die Voraussetzung für den Freibetrag erfüllen (Ersatzbeschaffung) und dadurch den Rest der Behaltefrist fortsetzen
    (Wertpapiere müssen jedoch durchgehend 4 Jahre lang im Betriebsvermögen behalten werden, da sie nicht als Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter anerkannt sind. Nur die Ersatzbeschaffung von begünstigten körperlichen Wirtschaftsgütern in der entsprechenden Höhe des vorzeitigen Verkaufs verhindert eine Nachversteuerung.)
  • Wenn innerhalb von 2 Monaten nach vorzeitiger Tilgung von Wertpapieren statt begünstigten körperlichen Wirtschaftsgütern auch begünstigte Wertpapiere angeschafft werden (Wertpapierersatzbeschaffung)
  • Wenn der Betrieb übertragen (entgeltlich oder unentgeltlich) oder es zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart kommt. Eine Nachversteuerung kommt erst dann zum Tragen, wenn die Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Behaltefrist ausscheiden.
TOC Item #zukunft

Was bringt die Zukunft?

Zusätzlich zum Gewinnfreibetrag gibt es ab 1. Jänner 2023 einen Basis-Investitionsfreibetrag in der Höhe von 10 % sowie einen Bonus für ökologische Investitionen in Höhe von 5 %.

TOC Item #infos

Weiterführende Informationen

Gesetzestext §10 EStG auf jusline

Details zum Gewinnfreibetrag im Unternehmensservice Portal

Foto: Stockunlimited

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