ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zuletzt aktualisiert: 14. Februar 2019
DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG
Register-LEI CA GmbH (nachstehend “RLCA” genannt) ist ein Anbieter von LEI-Dienstleistungen (LEI: Legal Entitiy Identifier). RLCA agiert als Dienstleister im Auftrag der Ubisecure Inc. Finnland (nachstehend “UBISECURE” genannt).
UBISECURE ist ein LOU des Global Legal Entity Identifier System (GLEIS). RLCA und UBISECURE werden gemeinsam LEIs liefern.
Der Kunde hat eine direkte Geschäftsbeziehung zu RLCA und wird seinerseits mit LEIs versorgt, die von UBISECURE unter diesen Bedingungen ausgegeben und gepflegt werden.
RLCA wird die LEI-Registrierung und -Wartung über das Webportal https://register-lei.at abwickeln (nachfolgend “Webportal” genannt). Das Webportal erfasst alle für die LEI-Registrierung notwendigen Felder (Referenzdaten). Darüber hinaus führt RLCA Benutzerkonten und Abrechnungsdaten im Zusammenhang mit der direkten Beziehung zum LEI-Registranten (Nutzer).
Unsere Datenschutzbestimmungen regeln, wie wir persönliche Daten verwalten und verwenden und wie wir Ihre Integrität schützen, wenn Sie unsere Dienste nutzen. Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen, stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.
PREISGESTALTUNG UND FAKTURIERUNG
RLCA veröffentlicht Preise und Konditionen laufend auf dem Webportal und wird diese in Rechnung stellen.
Der Preis einer ersten LEI-Registrierung ist sofort nach der Bestellung fällig. RLCA hält eine unbezahlte Bestellung längstens 30 Tage lang offen, danach gilt die Bestellung als verfallen.
Vor Ablauf der Wartungsfrist von 12 Monaten wird sich RLCA mit dem Registranten (Nutzer) in Verbindung setzen, um an die Notwendigkeit der Wartung des LEI zu erinnern. Wird ein LEI nicht gepflegt, erlischt er und ist nicht mehr gültig.
RLCA wird die Umsatzsteuer in Übereinstimmung mit den österreichischen Steuervorschriften für die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb Österreichs, in den EU-Mitgliedstaaten und in der übrigen Welt anwenden. RLCA wird sich auf die MwSt-Nummer und die Rechnungsdaten der zahlenden Stelle (Zahler) stützen, die der Nutzer registriert hat und die vom LEI-Inhaber abweichen können.
Der Registrant (Nutzer) erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Auftragsbestätigungen und Quittungen im eigenen Namen und für jeden Rechnungsempfänger, den er registriert, einverstanden.
Der Zahler hat die Zahlung unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung(en) zu leisten. Die Basiswährung der Dienstleistungen wird in EURO sein. Falls RLCA nicht die volle Zahlung gemäß der Auftragsbestätigung erhalten hat, behält sich RLCA das Recht vor, die Bestellung zu stornieren.
Alle Auftragsbestätigungen und Quittungen werden von RLCA als PDF-Dokumente per E-Mail verschickt. Die Quittungen enthalten die Rechnungsdaten und Angaben, die der LEI-Registrant (Nutzer) bei der Registrierung gemacht hat.
PFLICHTEN DES BENUTZERS
Der LEI-Registrant (BENUTZER) ist für die Richtigkeit der Referenzdaten verantwortlich. Dies gilt in allen Fällen, ob der Benutzer im eigenen Namen, für ein verbundenes Unternehmen oder als Vermittler tätig ist. Mit der Übermittlung der Referenzdaten garantiert der Benutzer seine Richtigkeit und Anwendbarkeit im Rahmen des LEI-Registrierungsprozesses.
Der Benutzer versichert, dass er die volle Befugnis hat, im Namen der juristischen Person einen LEI zu beantragen, als Beauftragter des Unternehmens oder im Namen eines verbundenen Unternehmens. In besonderen Fällen kann es erforderlich sein, dass RLCA weitere Unterlagen anfordert.
Der Benutzer ist verpflichtet, RLCA über alle Änderungen an einer registrierten Einheit zu informieren, die eine Änderung der LEI-Referenzdaten aufgrund einer Kapitalmaßnahme, z.B. Fusion, Auflösung, Übernahme oder sonstige Änderung der Gesellschaftsform, erforderlich machen. Dies sollte kontinuierlich und in Verbindung mit der jährlichen Wartung und Neuvalidierung der LEI-Referenzdaten erfolgen.
Der Benutzer sollte sicherstellen, dass die LEI-Anwendung eindeutig ist und dass jede juristische Person nur eine LEI ausstellen darf. Sollte sich im Rahmen der Prüfung herausstellen, dass eine andere LEI registriert wurde (oder anhängig ist), wird der Antrag des Benutzer abgelehnt. Die für eine LEI-Erstanmeldung anfallenden Gebühren werden jedoch zur Deckung des Aufwands von RLCA erhoben.
PFLICHTEN VON RLCA
RLCA trägt Sorge, dass die vom Nutzer angegebenen Referenzdaten vollständig sind. Die vom Benutzer übermittelten Referenzdaten werden über öffentlich zugängliche Quellen, z.B. Firmenbuch, öffentliche Homepages und offizielle Dokumente, geprüft.
RLCA wird den Registranten (Nutzer) im Falle von unvollständigen Anträgen um weitere Informationen bitten, um die Gültigkeit des Unternehmens zu bestätigen, wenn öffentlich zugängliche Quellen nicht ausreichen.
RLCA und UBISECURE werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass für das selbe Unternehmen eine vorherige LEI ausgegeben wurde.
ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit aktualisiert werden. Wesentliche Änderungen werden auf dem Webportal register-lei.at bekannt gegeben. Die Nutzer der Dienstleistungen von RLCA sind gesetzlich verpflichtet, diese Bedingungen jederzeit einzuhalten.
Die von RLCA erbrachten Dienstleistungen unterliegen dem österreichischen Recht und alle Gerichtsverfahren werden vor den österreichischen Gerichten durchgeführt.